Information zu Flüssiggasflaschen
Nutzungsmodelle, Rückgabe und Wiederverwendung von Flüssiggasflaschen
Wiederbefüllbare Flüssiggasflaschen aus Stahl oder Aluminium sind sehr langlebige Produkte mit einer Nutzungsdauer von mehreren Jahrzehnten. Gegenüber Einwegprodukten sind sie damit sehr ressourceneffizient. Auch aus ökologischer Sicht sollten die Flaschen zurückgegeben und wiederverwendet werden. Unsachgemäß, z. B. über den allgemeinen Metallschrott entsorgte Flaschen stellen darüber hinaus eine Gefahr dar, da noch Reste an brennbarem Gas enthalten sein können.
In Deutschland sind zwei unterschiedliche bewährte Nutzungsmodelle für Flüssiggasflaschen in Gebrauch, die sich insbesondere darin unterscheiden, ob die Flüssiggasflaschen gegenüber dem Kunden verliehen (Leihflaschen / „Pfandflaschen“) oder verkauft werden (Kaufflaschen / Nutzungsflaschen / „Grauflaschen“).
Grundsätzlich zielt jedes Nutzungsmodell auf eine Rückgabe und eine langfristige Wiederbefüllung der Flüssiggasflaschen bei gleichzeitiger Erhaltung des sicherheitstechnisch vorgeschriebenen Wartungszustandes der Flaschen.
Leihflaschen / „Pfandflaschen“

Bei Leihflaschen verbleibt das Eigentum an der Flüssiggasflasche dauerhaft beim Flüssiggasunternehmen.
- Farbe oft rot, andere Farben jedoch möglich.
- Flasche wird verliehen, nicht verkauft.
- Der Name der Eigentümerfirma / Firmenlogo ist auf der Flasche aufgedruckt.
- Eigentümer hat Anspruch auf sachgemäßen Umgang und auf Rückgabe der entleerten Flasche.
- Rückgabe nur bei den Vertriebsstellen der Eigentümerfirma
- Fremdbefüllung durch andere Firmen verboten
- Bei Verleih wird ein Pfandbetrag erhoben, dieser wird bei Rückgabe vollständig erstattet.
- Bei 1:1-Tausch nur Bezahlung der Gasfüllung
- Geeignet für Kunden, die Flaschen regelmäßig bei demselben Anbieter beziehen, und für Kunden, die nur kurzfristigen Bedarf nach zusätzlichen Flüssiggasflaschen haben
Die Rückgabe erfolgt an den Vertriebsstellen der Eigentümerfirma.
Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe erstattet, unabhängig von der vorherigen Nutzungsdauer.
Kaufflaschen / Nutzungsflaschen /„Grauflaschen“

Bei Nutzungsflaschen wird die Flasche zusammen mit der Gasfüllung an den Kunden verkauft
- Häufigstes Erkennungszeichen: Olivgraue Flasche ohne Eigentümerkennzeichnung
- Auch folgende Flaschen fallen unter dieses System: Alugas-Flaschen, CAMPINGAZ®, BBQ-GAS
- Durch Entrichten des Kaufbetrags kann der Kunde die Flasche frei ohne Einschränkung nutzen.
- Die Flasche kann an jeder Verkaufsstelle leer gegen voll getauscht werden, die diese Flaschenart führt (z. B. Baumarkt, Tankstelle).
- Dabei werden die Gasfüllung und anteilig die Prüfgebühren entrichtet.
- Das bedeutet, die Flasche wird beim Flaschentausch zurückgenommen.
- Geeignet für Kunden mit gleichbleibendem Bedarf an Flaschengas
- Geeignet für Kunden, die Flaschen bei wechselnden Anbietern beziehen, z. B. im Campingbereich.
Jede Verkaufsstelle der Flaschen ist gesetzlich verpflichtet (§ 15 Abs. 1 VerpackG), leere Flaschen ihres Sortiments kostenfrei zurückzunehmen.
Es erfolgt jedoch in der Regel bei Rückgabe keine Erstattung des Restwertes der Flasche.
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Nutzungsmodelle_Rueckgabe_und_Entsorgung_von_Fluessiggasflaschen.pdf (326,2 KiB)